Werdet Teil von
Deutschlands größtem
Bildungsprogramm!
Das im Schuljahr 2024/25 beginnende Startchancen-Programm ist das größte bildungspolitische Programm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland:
- von 2024 bis 2034 werden 20 Milliarden Euro investiert
- gefördert werden 4.000 Schulen im sozialen Brennpunkt
- 1 Million Schülerinnen und Schüler werden profitieren
Warum ein Bündnis für die Startchancen-Schulen?
Ab dem Schuljahr 2024/25 stehen 4.000 Schulen vor der Herausforderung, die Fördermaßnahmen des Startchancen-Programms umsetzen zu müssen. Dies ist nur in einem gemeinsamen Schulterschluss möglich: Ministerien, Kommunen und Schulen sowie Unternehmen, Einzelpersonen, Vereine und Betriebe müssen vor Ort (!) kooperieren und in einem ersten Schritt sich finden. Öffentliche Träger und Schulen müssen ein Angebot aufgezeigt bekommen, wie und wer sie bei baulichen, personellen und sonstigen Maßnahmen unterstützen kann.
Genau deshalb braucht es das »Bündnis Startchancen-Schulen« mit dieser Informationsplattform.
Dort erhält man Ideen und findet zugleich Kooperationspartner, die zur jeweiligen Schule und ihren Bedarfen passen.
Das »Bündnis Startchancen-Schulen« vernetzt, macht Bildung zum gesamtgesellschaftlichen Auftrag und trägt dazu bei, dass die 20 Milliarden Euro dort ankommen, wo sie gebraucht werden: bei den Schülerinnen und Schülern der Startchancen-Schulen.
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Wer kann im Bündnis mitwirken?
Bundes-, Landes- und Berufsverbände aus Bildung, Handwerk, Kultur, Wirtschaft und Industrie, regionale und überregionale Vereine, Unternehmen, Gewerbe sowie Einzelpersonen vor Ort.
Wie kann man Teil des Bündnisses werden?
Einfach auf dieser Homepage registrieren und alle Angaben zur Mitwirkung in den verschiedenen Säulen zur Verfügung stellen. Eine Kommission befindet über die Aufnahme auf die Plattform.
Was kostet das Bündnis?
Nichts. Es ist eine Non-Profit-Initiative von der mizufa – Mission Zukunft für alle GmbH und verschiedenen Spitzenverbänden aus Kultur und Handwerk.
Unsere Bündnispartner
(erscheint ab Mai 2024)